Hierbei herrscht landläufig die Meinung, dass bei dieser Art der Bau-Betreuung die größte Individualität gewährleistet ist, aber noch die höchsten Kosten entstehen. Also beides ist, so total formuliert, nicht gehörig.
Wenn Sie sich beschließen möchten, mit dem Architekten zusammenzuarbeiten, haben Sie sich sicher den Vorteil, Ausführung, Entwurf und Finanzierung tätig mitzugestalten. Mittlerweile muss der Bauherr sich aber selbst massiv mit seinem Bauvorhaben oder noch dessen Abwicklung beschäftigen.
Der Individualität des Bauherrn und der Kreativität des Architekten sind meist bereits durch das avisierte Grundstück Grenzen gesetzt, dass Bauvorschriften Bauform und -materialien, maximale Baugrößen in der Höhe wie in der Ausdehnung schon so konkret vorgeben können. Es ist absolut beträchtlich, den Architekten schon vom Grundstückskauf hinzuzuziehen, weil für jedes Baugebiet spezifische Vorschriften über Art und Maß der baulichen Nutzung gelten. Danach kann der Architekt gleich sagen, ob sich die Bauvorstellungen überhaupt auf dem Grundstück verwirklichen lassen.
Vor Beauftragung eines Architekten sollte mit ihm das Projekt, die gestalteten Vorstellungen, der Platzbedarf und dann die finanziellen Mittel möglichst gehörig durchgesprochen werden. Danach wird ein guter Architekt von sofort darauf aufmerksam machen, wenn die finanziellen Möglichkeiten nicht mit den Wunschvorstellungen übereinstimmen. Außerdem vorschlagen Alternativen.
Also in dem weiteren werden bei dem Architektenhaus alle Bauphasen in enger Zusammenarbeit zwischen Architekt und Bauherrn durchlaufen. Und dann werden im Folgenden nach der ersten Konkretisierung aus den Entwurfsvarianten nicht nur Ausstattungsstandards sondern auch Kosten- und Terminaspekte meist wiederum zusammen abgestimmt. Hier hat der Architekt die Rolle eines „Controllers“, damit das magische Dreieck aus Qualität, Kosten und Terminen in dem Gleichgewicht haltet.
Zahlungsplan bei dem Architektenhaus
Die Bauverträge werden vor dem Bauherrn selbst mit den Handwerkern abgeschlossen, nach dem der Architekt die Leistungsverzeichnisse für die einmaligen Arbeiten erstellt, an verschiedene Unternehmer versandt. Dazu hat die eingegangenen Angebote miteinander verglichen. Allerdings berät bei den Vertragsabschlüssen oder noch unterstützt der Architekt, besonders in dem Hinblick auf die Einhaltung der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), die für den Nicht-Fachmann ein schwer durchschaubares Vorschriftenwerk darstellen kann.