Ausbau-, Bausatz- oder schlüsselfertiges Haus

Das Fertighaus gibt es in verschiedenen Varianten: als Bausatzhaus, Ausbauhaus oder Schlüsselfertig. Der Grad des Ausbaus hängt dabei von den Wünschen und dem Geldbeutel des Bauherren ab. Aber: Der Begriff Schlüsselfertig ist rechtlich nicht geschützt. In der Regel bedeutet es, dass ein Unternehmer sämtliche Roh- und Innenausbauarbeiten erledigt. Allerdings ist das nicht gleichbedeutend mit der Fertigstellung des Hauses. Welche Leistungen genau zu einem schlüsselfertigen Eigenheim gehören, legt jeder Anbieter selbst fest: in der Bau- und Leistungsbeschreibung. Hier werden alle im Preis enthaltenen Leistungen detailliert beschrieben.

Neben der kurzen Bauzeit ist vor allem die Kontrolle der Baukosten ein entscheidender Vorteil des Fertighauses. Außerdem: Die Einzelteile des Hauses werden mit hoher Präzision vorgefertigt und aufgrund der schnellen und genauen Bauweise kann nur wenig Feuchtigkeit in den Bau eindringen. Zusätzlich werden durch die schematisierte Bauweise Arbeitskräfte und damit Lohnkosten eingespart. Das wirkt sich wiederum positiv auf den Kaufpreis aus. Darüber hinaus wird durch die standardisierte Fertigung gleichbleibende Qualität gewährleistet. Viele Fertighaus-Hersteller unterziehen sich zudem freiwillig objektiven Qualitätskontrollen, erkennbar am RAL-Gütesiegel oder am Siegel der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau.

Bei einem Fertighaus ist es schwierig, individuelle Wünsche einzubringen. Der Hausbau  erfolgt nach festen Bauplänen, ist also standardisiert. Der schnelle Bauablauf ist einerseits positiv, kann aber auch ein Nachteil sein. Denn der Bauherr muss sich schon sehr früh über bautechnische Gegebenheiten im Klaren sein. Für individuelle oder nachträgliche Wünsche bezüglich der Hausgestaltung muss der Käufer meist tief in die Tasche greifen.

Vor Vertragsabschluss sollte man sich über den genauen Leistungsumfang des Fertighaus-Anbieters informieren. Denn nicht immer sind beispielsweise Kanal- und Versorgungsnetzanschlüsse standardmäßig im Angebot enthalten. Und je genauer und detaillierter der Vertrag formuliert ist, desto besser für den Bauherren.