Ausbauhäuser

Ausbauhäuser, gelegentlich auch Mitbauhäuser genannt, sind zuallererst einmal Fertighäuser. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Innenausbau ganz oder teilweise vom Bauherrn vorgenommen wird. Das ist aber das einzige, das klar ist. Welche sonstigen Leistungen von einem Hersteller “vorschriftsmäßig” erbracht werden müssen, darüber gibt es nämlich keine Vorschriften. Jeder Hersteller kann somit individuell festlegen, was er unter einem Ausbauhaus versteht und welche Leistungen er vertraglich zusichert. Somit muss der Bauherr genau vergleichen und sich letztlich für das Paket entscheiden, das ihm im Preis-Leistungsverhältnis für seine Bedürfnisse am geeignetsten erscheint.

Das gehört zum Ausbauhaus:

Das Ausbauhaus wird, wie das Fertighaus, ab Oberkante Kellerdecke oder Bodenplatte angeboten. Es gibt übrigens auch Ausbaukeller. Was diese in etwa kosten und welchen Leistungsumfang sie besitzen, können Sie hier nachlesen. Eine Kellerdecke ist auf jeden Fall dabei. Auf diese wird das Ausbauhaus gestellt. Dies sollte logischerweise alle Wände besitzen, ein eingedecktes Dach, eine fertiggestellte Dachuntersicht und einen Schornstein. Weiterhin müssen bei einem Ausbauhaus die Außenwände wärmegedämmt sowie die Fassade fertig verputzt oder verkleidet sein. Zum üblichen Lieferumfang gehören zudem fertig einmontierte Fenster samt Rollladen oder Schlagläden, die Haustür mit Schließanlage und die Tür zur Terrasse, meistens eine Hebe-Schiebetüranlage. Sollten Sie sich für die verschiedenen Fenster- und Türkonstruktionen interessieren, können Sie sich hier informieren.

Leerrohre für die elektrischen Leitungen können ebenfalls schon angelegt sein. Weiterhin sind die Rohre für Wasser-, Abwasser- und Gasanschlüsse bereits vormontiert. Was man als Bauherr somit erhält, ist ein regendichtes und wärmegedämmtes Haus, dessen Innenausbau nun unabhängig von der Witterung Schritt für Schritt vorgenommen werden kann. Sofern der Bauherr eine Heizungsanlage anschließt bzw. anschließen lässt, kann er sogar im stärksten Winter an seinem Haus werkeln. Hat er sich – und das ist zu 98% ja der Fall – für ein anderthalb- oder zweigeschossiges Haus entschieden, dann gehört üblicherweis zum Lieferumfang eines Ausbauhauses auch eine Treppe mit Geländer in das obere Geschoß sowie logischerweise eine begehbare Geschoßdecke. Umfangreiche Informationen zu Treppen, können Sie hier finden. Ist ein Balkon vorgesehen, so muß dieser natürlich ein Geländer aufweisen und einen Wasserabfluß.