Jedes Haus, das bezogen werden will, muss zuvor vom zuständigen Bauordnungsamt abgenommen werden. Bei dieser Bauabnahme wird sehr sorgfältig geprüft. Das fehlende Treppengeländer ist schon ein Grund, die Bauabnahme zu verweigern. Da hilft auch nicht die Zusicherung, es in den nächsten Tagen zu montieren. Solange die Installationen nicht von einem für das Gewerk zuständigem Meisterbetrieb abgenommen wurde, sitzen Sie auch im Dunkeln und müssen frieren, denn Sie kriegen von Ihrem Energieversorger kein Gas und keinen Strom geliefert. Der Elektrogeselle oder der Installateurgeselle, der Ihnen als Schwarzarbeiter zur Seite gestanden hat, kann Ihnen da auch nicht helfen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Installationspaket vom Ausbauhaushersteller bezogen haben. Der hat die entsprechenden Lizenznehmer zur Hand, die diese Prüfarbeiten erledigen.
Auch wenn sie viele Fachleute in weiten Teilen für unpraktikabel und unsinnig halten, die Energieeinsparverordnung (EnEV) muss eingehalten werden. So ist es zum Beispiel Vorschrift, dass ein neugebautes Haus winddicht sein muss. Dies muss der Hersteller eines Ausbauhauses anhand technischer Unterlagen darlegen. Ob bei ordnungsgemäßem Bau und Ausbau seines Hauses keine Luft nach außen entweicht, kann einwandfrei nur durch einen sogenannten Blower-Door-Test
nachgewiesen werden. Der Prüfbeamte vom Bauordnungsamt wird diesen Test nicht verlangen. Wenn der Bauherr an der Winddichtigkeit zweifelt, kann er einen Blower-Door-Test machen lassen. Er ist allerdings wie gesagt nicht gesetzlich vorgeschrieben und muss deshalb auch vom Bauherrn bezahlt werden. Ausbauhersteller bieten den Test zu einem recht günstigen Preis an. Sie können den Test aber auch von dazu befugten anderen Unternehmen machen lassen.