Wenn sich der Bauherr für die Zusammenarbeit mit dem Bauträger entscheidet, werden ihm nicht nur Aufgaben sondern auch Entscheidungen abgenommen, dass das Baugelände vorgegeben ist, passend darauf abgestimmte Entwürfe liegen vor. Danach bietet der Bauträger, gleich wie bei dem Kauf eines lebenden Gebäudes, die Gesamtleistung aus Gebäude, Grundstück, Nebenkosten und Betreuung, und dann die finanzielle Abwicklung zu dem Festpreis.
Allerdings muss es der Individualität dennoch keinen Abbruch tun. Un dann hat der Bauherr auch beim Bauträgerhaus absolut die Möglichkeit bei der Raumaufteilung wie auch den Ausstattungsstandards, seine eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Im Grunde ist die Bau- oder noch Leistungsbeschreibung, auf der der Festpreis basiert.
Die Beschreibung der zu erbringenden Leistung lässt meist zu wünschen restlich und führt um zu Problemen bei der Festlegung, welche Leistung letztendlich enthalten ist. Baubeschreibungen des Bauträgerhauses können einerseits als “funktionale” Beschreibung, das heißt nach Nutzungen und Bauteilen, aufgestellt werden oder als Beschreibung nach den einzelnen Gewerken. Insbesondere in dem Rohbaubereich ist es für den Bau-Laien nicht einfach, den Aufbau der Konstruktionen zu verstehen, geschweige dennoch wirtschaftlich und wertmäßig einzuschätzen.