Der barrierefreie Eingang

Barrierefreiheit beginnt schon beim Eingang zu einem Gebäude. Der Zugang zum Haus sollte nicht nur gut ausgeleuchtet sind, er sollte natürlich möglichst eben sein sowie kein Quergefälle aufweisen.

Muss ein Höhenunterschied überbrückt werden, darf das Gefälle sechs Prozent nicht übersteigen. Ab etwa vier Prozent Steigung sind bereits ein Handlauf und eine Absturzsicherung zu empfehlen. Der Belag sollte möglichst rutschfest und ohne große Fugen verlegt sein, sodass man beispielsweise mit dem Kinderwagen oder einer Gehhilfe nicht einsinken oder in den Fugen hängen bleiben kann. Gilt übrigens auch für High Heels.

Rollstuhlfahrer würden einen beidseitigen Handlauf bevorzugen. Handläufe bei Stiegen und Rampen sollten 90 bis 100 cm hoch montiert sein und an den Enden wenigstens noch 40 cm weitergeführt werden. Ergonomisch gut zu umfassen sind sie mit einem Durchmesser von 3,4 bis 4,5 cm und etwa 4 cm von der Wand entfernt.

Ist aus topografischen Gründen ein ebener Zugang nicht möglich und muss ein beleuchtbarer Stiegenaufgang eingeplant werden, sollte dieser in seiner Geometrie so gestaltet sein, dass die Treppen leicht zu ersteigen sind. 18 cm gelten als bequeme Treppenhöhe.

Das Treppenpodest vor dem Eingang sollte überdacht und windgeschützt sein sowie wenigstens 1,5 x 1,5 m groß sein, um beispielsweise mit einem Kinderwagen oder einem Rollstuhl reversieren zu können. Für Rollstuhlfahrer muss in diesem Fall auch ein Hebelift gebaut werden.