Für Fertighaus entscheiden

Wenn Sie sich für ein Fertighaus entscheiden, danach ist der Kaufpreis auf keinen Fall der einzige Kostenfaktor, mit dem Sie kalkulieren müssen. Hinzu kommen sowieso auch die Baunebenkosten, die bei dem Fertighaus gleichfalls wie bei allen anderen Häusern anfallen oder zu dem Teil bis zu 20 Prozent der totalen Kosten ausmachen können.

Einzelne bei der Addition der drei größten Einzelposten kann es dazu kommen, dass diese Baunebenkosten bei dem Fertighaus in der Summe so viel als zehn Prozent der Gesamtkosten ausmachen.

Danach können die größte Einzelposition die Maklerkosten sein. Allerdings bewegt sich die Maklergebühr in der Regel zwischen drei und sechs Prozent, wobei der Kaufpreis als Basis genommen wird. In Deutschland ist es gewöhnlich, dass die Maklergebühr vor dem Käufer getragen wird. Bei dem Fertighaus fällt die Maklergebühr dennoch einzig an, wenn das Grundstück über einen Makler vermittelt wurde oder noch ein verwertbares Fertighaus gekauft wird.

Ebenso mit einzukalkulieren sind die Notargebühren, die nicht nur beim Grundstückskauf, sondern auch beim Hauskauf anfallen. Dennoch der Kauf muss hierbei vom Notar beurkundet werden, was rechtlich so vorgeschrieben ist. Weiterhin muss ein Grundbucheintrag vorgenommen werden.

Andere dazugehörige Kosten in dem Zusammenhang mit dem Fertighaus

Neben den genannten drei größten Einzelposten gibt es noch andere Baunebenkosten, die in dem Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. dem Bau bei dem Fertighaus entstehen können.

Ein Kostenfaktor können die Erschließungskosten sein, wenn noch keine Anbindung an die öffentlichen Versorgungssysteme verwertbar ist. Dazu zählt in erster Linie die Wasser-, Gas-, Strom- und Telefonversorgung. Von den Kosten her kann vielleicht mit sieben bis zehn Prozent des Bodenwertes (nicht des Kaufpreises!) gerechnet werden.

In aller Regel kann der Preis für ein Fertighaus sowohl aus Eigenmitteln gezahlt werden, als es muss ein Bankkredit aufgenommen werden. Weiter wird dieser als Hypothekendarlehen bezeichnete Kredit in dem Normalfall einzig gegen die Grundschuld als Sicherheit vergeben.