Wie sie die dreißigprozentige Energieeinsparung gegenüber dem gesetzlichen Standard erreichen, können Bauherren und Planer weitgehend selber entscheiden. Es gibt zwar für das KfW-Effizienzhaus 70 – manchmal auch KfW-Haus 70 genannt – Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle. Darüber hinaus sind aber unterschiedliche energiesparende Maßnahmen möglich. Zur Auswahl stehen etwa eine verstärkte Dämmung, verbesserte Fensterverglasung oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Sehr wichtig für die Energieeffizienz sind eine luftdichte Bauausführung und das Vermeiden von Wärmebrücken. Heizsysteme mit regenerativen Energien wie Solaranlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen wirken sich günstig auf die Primärenergiebilanz aus und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen des Erneuerbare Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Ein Beispiel für die praktische Umsetzung eines Einfamilienhauses in Effizienzhaus-70-Bauweise könnte so aussehen:
1.gegenüber dem gesetzlichen Standard verbesserte Dach- und Kellerdämmung
2.Fenster mit hochwertiger zwei-, besser dreifacher Wärmedämmverglasung
3.Gasbrennwertheizung sowie Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung
4.Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung
Neubauten, die den Effizienzhaus-70-Standard erreichen, werden von der KfW Bankengruppe mit zinsverbilligten Darlehen von bis zu 50.000 Euro gefördert. Auch einige Bundesländer machen ihre Förderung für den Neubau vom Erreichen eines Effizienzhaus-Standards abhängig oder gewähren besonders günstige Konditionen für effiziente Häuser