Niedrigenergiehaus

Beim Hausbau sind Bauherren gut beraten, das neue Heim möglichst energieeffizient zu planen und zu bauen, denn immer knapper werdende Energieressourcen treiben die Energiekosten in die Höhe. Daher empfiehlt es sich beim Neubau, mindestens den Baustandard eines Niedrigenergiehauses einzuhalten, um so Energiekosten einzusparen.

Bis 2002 galt die Wärmeschutzverordnung (WSVO), die einen Heizwärmebedarf von bis zu 100 Kilowatt  pro Quadratmeter und Jahr erlaubte. Der Begriff Niedrigenergiehaus definierte in dieser Zeit eine Bauweise mit niedrigerem Energiebedarf. Mittlerweile gilt das Niedrigenergiehaus nach den Anforderungen der Energiesparverordnung (EnEV) als Standard. Ob ein Haus ein Niedrigenergiehaus ist, hängt also davon ab, ob es die Anforderungen und vorgeschriebenen Grenzwerte der derzeit geltenden EnEV 2009 erfüllt. Diese gibt vor, dass ein Niedrigenergiehaus insgesamt zum Heizen weniger als 70 Kilowatt pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen darf. Umgerechnet bedeutet dies, dass zum Heizen maximal sieben Liter Heizöl oder sieben Kubikmeter Erdgas pro Quadratmeter und Jahr verbraucht werden dürfen. Als gesetzlicher Mindeststandard bei Neubauten und Referenz gilt ein maximaler Jahres-Primärenergiebedarf von 100 Kilowatt  hat. Häuser, die einen noch geringeren Verbrauch haben, werden häufig als KfW-Effizienzhaus 40, 55 und 70 bezeichnet. Die Bezeichnung leitet sich ab von den kfW-Förderprogrammen für Neubau und Altbau-Sanierungsmaßnahmen, um den Energieverbrauch zu senken. Die Zahlen 40, 55 und 70 geben dabei den prozentualen Anteil des Jahres-Primärenergiebedarfs im Vergleich zum Mindeststandard an.

Erreicht wird der geringe Energiebedarf durch die Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Wärmeschutzverglasung sowie gegebenenfalls durch eine kontrollierten Be- und Entlüftung. Auch die Lage des Grundstücks und die Bauform haben einen Einfluss, denn eine kompakte Bauweise trägt zu einem geringen Energieverbrauch bei. Daher gilt beim Neubau: Bei der Bauplanung nicht nur auf die Optik achten und beispielsweise Erker und große Fensterflächen Richtung Norden vermeiden. Räume, die weniger beheizt werden müssen, wie beispielsweise Küche oder Bad, sollten auf die Nordseite des Hauses verlegt werden. Zudem sollten große Fensterfronten idealerweise nach Süden weisen, um die Sonnenwärme effektiv zu nutzen.

Um ein bestehende Haus in ein Niedrigenergiehaus zu verwandeln, sind einige Umbaumaßnahmen nötig, um die Anforderungen der Energieeinsparverordnung einzuhalten. Zunächst sollten daher Gutachten von Experten wie einem Bausachverständigen erstellt werden, um den momentanen Energieverbrauch zu messen und die Stellen, an denen Energie verloren geht aufzudecken. Erst anhand des Expertengutachtens kann abgeschätzt werden, ob sich ein Umbau finanziell rechnet. Beim Neubau hingegen ist dies problemlos möglich, da die Baukomponenten hinsichtlich der Anforderungen der EneV ausgewählt und aufeinander abgestimmt werden können.